Ziele, Förderrichtlinie

I. Allgemeine Grundsätze

In Anerkennung der großen Bedeutung des Sports für die Gesellschaft, insbesondere für die Kinder und Jugendlichen, hat der Rat der Stadt Hildesheim die Errichtung einer Stiftung zur Förderung des Sports in Hildesheim beschlossen. Die Stiftung hat sich mit Wirkung zum 1.Januar 2013 konstituiert.

Die Hildesheimer Sport-Stiftung ist gemeinnützig, überparteilich und nicht konfessionell gebunden.

 

II. Stiftungszweck

 

Der Zweck der Stiftung ist die Förderung des Sports in der Stadt Hildesheim.

Der Stiftungszweck wird insbesondere durch die sportbezogene Förderung von

  • steuerbegünstigten Sportvereinen

  • steuerbegünstigten Sportverbänden

  • Aktivitäten der Fachhochschulen und der Universität in Hildesheim

  • Maßnahmen der Zusammenarbeit von Schulen und steuerbegünstigten

    Sportvereinen in der Stadt Hildesheim

     

    III. Förderungsgrundsätze

     

  1. Fördermöglichkeiten

 

       Die Stiftung unterstützt insbesondere

               - Besondere Projekte der Vereinsarbeit,

                   insbesondere im Bereich des Jugend- und Seniorensports

- Innovative Projekte der Sportverbände

- Projekte von Kitas, Schulen und Sportvereinen

       - sportbezogene Aktivitäten von Kitas, Schulen, Fachhochschulen und der Universität

       - Maßnahmen zur Integration und Inklusion durch Sport

            - Projekte zur Leistungsförderung von Kindern und Jugendlichen mit Modellcharakter

               - außergewöhnliche Sportveranstaltungen mit deutlicher Außenwirkung

- bedarfsorientierte Ausgaben für talentierte Sportlerinnen und Sportler Hildesheimer Sportvereine

 

 

  1. Eine Förderung kann grundsätzlich nicht gewährt werden für

 

- Baumaßnahmen und Sportgeräte

-  bereits vor Antragstellung durchgeführte Maßnahmen

 

       Ein Anspruch auf Förderung besteht nicht.

 

      IV. Antragsverfahren

           

            Der Antrag auf Förderung ist generell vor Beginn der Maßnahme schriftlich zu stellen. Er ist zu

            begründen und soll eine genaue Kostenaufstellung und einen Finanzierungsplan

            einschließlich der Zuwendungen Dritter und der Eigenleistungen enthalten. 

 

       V. Entscheidung / Bewilligung

            Über die Anträge entscheidet das Kuratorium auf Vorschlag des Vorstandes.

            Alle Leistungen und Zuwendungen der Stiftung sind freiwillig.

            Die Entscheidung liegt im Ermessen des Kuratoriums und erfolgt unter Berücksichtigung der zur

Verfügung stehenden Fördermittel.

Über die Annahme oder Ablehnung von Anträgen auf Förderung wird schriftlich, in der Regel per E-Mail, informiert. Ein Anspruch auf schriftliche Begründung der Ablehnung besteht nicht.

 

            Die Bewilligung kann unter Auflagen und Bedingungen erfolgen. Der Antragsteller hat die

            Förderrichtlinien anzuerkennen.

Fördermittel verfallen nach Ablauf von  12 Monaten, wenn sie nicht abgerufen werden oder nicht rechtzeitig eine spätere Inanspruchnahme vereinbart wird.

 

         VI. Verwendungsnachweis

                Der Antragsteller hat für die geförderte Maßnahme innerhalb von drei Monaten nach Abschluss der

                Maßnahme einen Verwendungsnachweis vorzulegen.

        

         VII. Rückzahlungspflicht

                 Eine Rückzahlungspflicht der bewilligten Fördermittel besteht, wenn

                 - der Antragsteller unrichtige  Angaben gemacht hat

- Mittel nicht gemäß Projektantrag verwendet werden

- die Fördermittel durch Reduzierung der Gesamtkosten nicht mehr benötigt werden.

- der Antragsteller den Verwendungsnachweis nicht oder nicht fristgemäß bei der Stiftung vorlegt.

-der Antragsteller gegen die Förderrichtlinien verstoßen hat

- der Antragsteller gegen erteilte Auflagen verstoßen hat oder vereinbarte Bedingungen nicht 

  eingetreten sind.

                 Zur Prüfung der entsprechenden Sachverhalte ist die Hildesheimer Sport-Stiftung berechtigt,

                 Einsicht in die Unterlagen des Maßnahmeträgers zu nehmen.

 

          VIII. Presse- und Öffentlichkeitsarbeit / Datennutzung

 

Die Stiftung ist berechtigt, alle mit dem Förderantrag und den dazugehörenden Unterlagen erhobenen Daten zum Zweck der Bearbeitung und Auswertung elektronisch zu verarbeiten.  

Die Hildesheimer Sport-Stiftung ist berechtigt, die jeweils geförderten Maßnahmen im Rahmen ihrer

Presse- und Öffentlichkeitsarbeit darzustellen und dabei die erhobenen Daten zu verwenden. Der Maßnahmeträger verpflichtet sich, bei seiner Öffentlichkeitsarbeit auf die durch die Hildesheimer Sport-Stiftung geförderte Maßnahme hinzuweisen.

 

         IX. Inkrafttreten

               Die Förderrichtlinien sind gemäß § 9 der Satzung der Hildesheimer Sport-Stiftung in der vorliegenden   

               Fassung am  07. März 2016  durch das Kuratorium beschlossen worden.

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Hier können Sie die Förderrichtlinien herunterladen, Stand 03.2016
förderrichtlinien04_2016.pdf
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Aktuelles

Zustifter

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Jürgen Böhnke

Hubert Schröter

Uwe Dettmann †

Spender

Jürgen Böhnke

Süßmann Tischlerei

Mätschke Malerfachbetrieb

H. Schröter GebäudeDienste

BEMM GmbH
Medicinum Hildesheim

Volksbank Hildesheim

Download Förderantrag
Den Antrag bitte immer ausfüllen und mit einer Projektbeschreibung der Hildesheimer Sport-.Stiftung zuleiten.
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Finanzierungsplan
Bitte fügen Sie Ihrem Antrag immer auch einen Finanzierungsplan bei.
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Verwendungsnachweis
Nach der geförderten Maßnahme senden Sie bitte einen Verwendungsnachweis über die eingesetzten Mittel zu.
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Sport-Stiftung-Flyer 2015
Der 2015 entworfene Flyer der Hildesheimer Sport-Stiftung.
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