Ziele, Förderrichtlinie
I. Allgemeine Grundsätze
In Anerkennung der großen Bedeutung des Sports für die Gesellschaft, insbesondere für die Kinder und Jugendlichen, hat der Rat der Stadt Hildesheim die Errichtung einer Stiftung zur Förderung des Sports in Hildesheim beschlossen. Die Stiftung hat sich mit Wirkung zum 1.Januar 2013 konstituiert.
Die Hildesheimer Sport-Stiftung ist gemeinnützig, überparteilich und nicht konfessionell gebunden.
II. Stiftungszweck
Der Zweck der Stiftung ist die Förderung des Sports in der Stadt Hildesheim.
Der Stiftungszweck wird insbesondere durch die sportbezogene Förderung von
steuerbegünstigten Sportvereinen
steuerbegünstigten Sportverbänden
Aktivitäten der Fachhochschulen und der Universität in Hildesheim
Maßnahmen der Zusammenarbeit von Schulen und steuerbegünstigten
Sportvereinen in der Stadt Hildesheim
III. Förderungsgrundsätze
Die Stiftung unterstützt insbesondere
- Besondere Projekte der Vereinsarbeit,
insbesondere im Bereich des Jugend- und Seniorensports
- Innovative Projekte der Sportverbände
- Projekte von Kitas, Schulen und Sportvereinen
- sportbezogene Aktivitäten von Kitas, Schulen, Fachhochschulen und der Universität
- Maßnahmen zur Integration und Inklusion durch Sport
- Projekte zur Leistungsförderung von Kindern und Jugendlichen mit Modellcharakter
- außergewöhnliche Sportveranstaltungen mit deutlicher Außenwirkung
- bedarfsorientierte Ausgaben für talentierte Sportlerinnen und Sportler Hildesheimer Sportvereine
- Baumaßnahmen und Sportgeräte
- bereits vor Antragstellung durchgeführte Maßnahmen
Ein Anspruch auf Förderung besteht nicht.
IV. Antragsverfahren
Der Antrag auf Förderung ist generell vor Beginn der Maßnahme schriftlich zu stellen. Er ist zu
begründen und soll eine genaue Kostenaufstellung und einen Finanzierungsplan
einschließlich der Zuwendungen Dritter und der Eigenleistungen enthalten.
V. Entscheidung / Bewilligung
Über die Anträge entscheidet das Kuratorium auf Vorschlag des Vorstandes.
Alle Leistungen und Zuwendungen der Stiftung sind freiwillig.
Die Entscheidung liegt im Ermessen des Kuratoriums und erfolgt unter Berücksichtigung der zur
Verfügung stehenden Fördermittel.
Über die Annahme oder Ablehnung von Anträgen auf Förderung wird schriftlich, in der Regel per E-Mail, informiert. Ein Anspruch auf schriftliche Begründung der Ablehnung besteht nicht.
Die Bewilligung kann unter Auflagen und Bedingungen erfolgen. Der Antragsteller hat die
Förderrichtlinien anzuerkennen.
Fördermittel verfallen nach Ablauf von 12 Monaten, wenn sie nicht abgerufen werden oder nicht rechtzeitig eine spätere Inanspruchnahme vereinbart wird.
VI. Verwendungsnachweis
Der Antragsteller hat für die geförderte Maßnahme innerhalb von drei Monaten nach Abschluss der
Maßnahme einen Verwendungsnachweis vorzulegen.
VII. Rückzahlungspflicht
Eine Rückzahlungspflicht der bewilligten Fördermittel besteht, wenn
- der Antragsteller unrichtige Angaben gemacht hat
- Mittel nicht gemäß Projektantrag verwendet werden
- die Fördermittel durch Reduzierung der Gesamtkosten nicht mehr benötigt werden.
- der Antragsteller den Verwendungsnachweis nicht oder nicht fristgemäß bei der Stiftung vorlegt.
-der Antragsteller gegen die Förderrichtlinien verstoßen hat
- der Antragsteller gegen erteilte Auflagen verstoßen hat oder vereinbarte Bedingungen nicht
eingetreten sind.
Zur Prüfung der entsprechenden Sachverhalte ist die Hildesheimer Sport-Stiftung berechtigt,
Einsicht in die Unterlagen des Maßnahmeträgers zu nehmen.
VIII. Presse- und Öffentlichkeitsarbeit / Datennutzung
Die Stiftung ist berechtigt, alle mit dem Förderantrag und den dazugehörenden Unterlagen erhobenen Daten zum Zweck der Bearbeitung und Auswertung elektronisch zu verarbeiten.
Die Hildesheimer Sport-Stiftung ist berechtigt, die jeweils geförderten Maßnahmen im Rahmen ihrer
Presse- und Öffentlichkeitsarbeit darzustellen und dabei die erhobenen Daten zu verwenden. Der Maßnahmeträger verpflichtet sich, bei seiner Öffentlichkeitsarbeit auf die durch die Hildesheimer Sport-Stiftung geförderte Maßnahme hinzuweisen.
IX. Inkrafttreten
Die Förderrichtlinien sind gemäß § 9 der Satzung der Hildesheimer Sport-Stiftung in der vorliegenden
Fassung am 07. März 2016 durch das Kuratorium beschlossen worden.
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